Angaben für die Auslegung
Berechnung des Regenabflusses (Qr)
Die örtliche maßgebende Regenspende "r" wird von der zuständigen Behörde festgelegt und kann dort erfragt werden.
Als Niederschlagsfläche A sind alle nicht überdachten Teilflächen eines Grundstücks/ Betriebsgeländes zu erfassen, auf denen mineralische Leichtflüssigkeiten durch Tropfverlust, Fahrzeugreinigung, Instandhaltung, Wartung etc. anfallen und mit Regenwasser abfließen. Diese Flächen sind durch bauliche Maßnahmen (z.B. Gefälle) einzugrenzen.
Maximaler Schmutzwasserabfluss in l/s (Qs)
Als Auslaufventile gelten alle vorhanden Wasserzapfstellen, die gleichzeitig geöffnet sein können und an die keine Reinigungsgeräte angeschlossen sind.
Dichte abzuscheidender Leichtflüssigkeiten (g/cm³)
Bei Verwendung der Abscheideranlage als Rückhalteeinrichtung, bei der Betankung unter Aufsicht, sind folgende Mindestspeichermengen an Leichtflüssigkeiten nachzuweisen:
Der Inhalt des Schlammfanges ergibt sich gemäß der Einstufung des Schlammfalls wie folgt:
Gering: 100*NS Prozessabwässer mit definierten geringen Schlammengen aller Regenauffangflächen, auf denen weder Straßenabrieb noch Schmutz durch Fahrverkehr oder Ähnliches anfällt.
Mittel: 200*NS Tankstellen, PKW-Wäsche von Hand, Teilewäsche, Omnibus-Waschstände, Abwasser aus Reparaturwerkstätten, Fahrzeugabstellflächen-Kraftwerke, Maschinenbaubetriebe
Groß: 300*NS Waschplätze für Baustellenfahrzeuge, Baumaschinen, landwirtschaftliche Maschinen, LKW-Waschstände