Moderne Kfz-Betriebe sehen sich einer Vielzahl von Sicherheits- und Umweltvorschriften gegenüber. Da je nach Werkstattbereich eine Vielzahl von wassergefährdenden Stoffen anfallen können, wird der Einbau von Abscheideranlagen gefordert. Viele Autohäuser verfügen heute auch bereits über eigene Portalwaschanlagen zur Wäsche von Kundenfahrzeugen, für die eine Kreislaufführung des Waschwassers vorgeschrieben ist.
Je nach Werkstattbereich und Tätigkeit können Stoffe wie z.B. Batteriesäure, Bremsflüssigkeit, Motor-/Hydrauliköl, Kühlflüssigkeit, Kraftstoffe, Kältemittel und Alkohole anfallen, die in Verbindung mit Reinigungsmitteln und Tensiden im Werkstattabwasser stabile Emulsionen bilden. Diese wassergefährdenden Flüssigkeiten müssen zuverlässig zurückgehalten werden. Hier bietet Mall den entsprechenden Auffangbehälter oder ein Sicherheitsauffangbecken an. Bei der Handwäsche von Kraftfahrzeugen in der Waschhalle oder auf Freiwaschplätzen, wird das anfallende Abwasser über einen Leichtflüssigkeitsabscheider entsprechend der Norm EN 858 und DIN 1999-100 behandelt.
Bei der Bemessung und Größenauswahl werden die neuesten Normen wie DIN 1999-101 für Leichtflüssigkeiten mit Anteilen von Biodiesel bzw. Fettsäure-Methylester (FAME) berücksichtigt.
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