Neutra-Bemessungsprogramm zur Bemessung der Nenngröße einer ABKW-/Abscheideranlage für Leichtflüssigkeiten
Abscheideranlagen bestehen aus Schlammfang, Abscheider (Klasse I, Klasse II) und einer Probenahmestelle.
ABKW-Abscheider bestehen aus Sedimentationseinrichtung, Abscheideeinrichtung (System A, System B) und einer Probenahmestelle.
Die Nenngröße ist ein einheitenloser Kennwert für die Größenbezeichnung der Anlagen.
Sofern von der zuständigen Behörde keine andere Bemessung als die der Normen EN 858-2, 1999-100 und -101 gefordert oder anerkannt wird, ist die Nenngröße der Anlagen nachfolgender Formel zu berechnen :
NS = (Qr + fx x Qs) x fd x ff
Dabei ist:
NS: Nenngröße der Anlage
Qr: max. Regenabfluss in l/s
Qs: max. Schmutzwasser in l/s
fd: Dichtefaktor für die maßgebende Leichtflüssigkeit
fx: Erschwernisfaktor in Abhängigkeit von der Art des Abflusses
ff: FAME-Faktor (Biodiesel)
Informationen über das Bauvorhaben/Anwendungsbereiche.
ABKW-Abscheider bestehen aus Sedimentationseinrichtung, Abscheideeinrichtung (System A, System B) und einer Probenahmestelle.
Abscheideranlagen bestehen aus Schlammfang, Abscheider (Klasse I, Klasse II) und einer Probenahmestelle.
Bei überdachten, seitlich offenen Flächen ist der Einfluss von Schlagregen zu berücksichtigen. Dabei ist davon auszugehen, dass Schlagregen aufgrund von Windeinwirkungen unter einem Winkel von 30° gegen die Senkrechte (entspricht etwa 0,6 x lichte Höhe der Überdachung) fällt.
Der Regenwasserabfluss Qr wird ermittelt aus dem Abflussbeiwert ψ, der Regenintensität i und der Niederschlagsfläche A.
Qr = ψ * i * A
Der Abflussbeiwert ψ kann in der Regel immer mit 1 angenommen werden.
Als Niederschlagsfläche A sind alle nicht überdachten und befestigte Flächen zu erfassen, auf denen mineralische Leichtflüssigkeiten durch Tropfverlust, Fahrzeugreinigung, Instandhaltung, Wartung, Betankung etc. anfallen und mit Regenwasser abfließen. Diese Flächen sind durch bauliche Maßnahmen (z. B. Gefälle) einzugrenzen.
Mögliche Niederschlagsflächen Wären Betankungsflächen, Hofflächen, Instandhaltungsflächen, Waschplätze, Lager-, Abstell-, Schrottplätze, Abstellflächen für Unfallfahrzeuge, Arbeits- und Hebebühnen im Freien.
Sofern die Behörde keinen anderen Wert vorgibt, ist mindestens für die Regenspende i nach DIN 1999-100 der Wert mit einer Dauer D=5 min und einer Jährlichkeit (Wiederkehrzeit) von zwei Jahren (T=2 a) zu verwenden.
Maximaler Schmutzwasserabfluss basierend auf die gewählten Einrichtungsgegenstände.
Als Auslaufventile gelten alle vorhandenen Wasserzapfstellen, die gleichzeitig geöffnet sein können und an die keine Reinigungsgeräte angeschlossen sind. Wenn der maximale Schmutzwasserabfluss von Auslaufventilen nicht messbar ist, können die entsprechenden Ventile und deren Anzahl angewählt werden. Dabei wird die wahrscheinliche Gleichzeitigkeit der Nutzung aller Auslaufventile unabhängig von der Größe berücksichtigt. Beim Vorhandensein verschiedener Auslaufventile werden die Berechnungen zuerst mit den Abflusswerten der größten Auslaufventile begonnen. Dies entspricht der Tabelle 4, EN 858-2.
Zu erfassen ist hier die Anzahl der Portalwaschanlagen und Waschstraßen. Der Schmutzwasserabfluss ist auch bei Anlagen mit Wasserrückgewinnung anzusetzen. Eine Reduzierung ist nach DIN EN 858-2 nicht erlaubt. Waschanlagen sind nach DIN EN 858-2 mit 2 l/s anzusetzen. Sollte Ihre Waschanlage diesen Wert überschreiten, ist der höhere Wert in „Sonstige Schmutzwasserabflüsse“ einzutragen.
Für das Hochdruckreinigungsgerät in Verbindung mit einer Fahrzeug-Waschanlage werden 1,0 l/s für die Bemessung angesetzt.
Unabhängig vom tatsächlichen Wasserverbrauch eines Hochdruckreinigungsgerätes, ist für das erste Gerät 2,0 l/s anzusetzen. Bei mehreren Geräten werden alle weiteren mit nur noch 1,0 l/s bemessen. Für das Hochdruckreinigungsgerät in Verbindung mit einer Fahrzeug-Waschanlage werden 1,0 l/s für die Bemessung angesetzt.
Dieses Feld ist für Schmutzwasser verursachende Einrichtungen die hier nicht aufgeführt sind.
Der Schmutzwasserabfluss beinhaltet die Summe aller Schmutzwasser verursachenden Einrichtungen in Liter pro Sekunde.
Werden Regen- und Schmutzwasser von Freiflächen in einen gemeinsamen Abscheider geleitet, und ist ein gleichzeitiger Anfall nicht zu erwarten, so kann die Bemessung für Regen- und Schmutzwasser getrennt erfolgen. Hier ist dann die größere, sich ergebende Nenngröße für die Wahl des Abscheiders maßgebend.
Bei der Bestimmung des Dichtefaktors fd, ist die maßgebende Dichte der abzuscheidenden Leichtflüssigkeit sowie die gewählte Abscheiderkombination zu beachten. (vgl. DIN EN 858-2, Anhang A)
Abscheideranlagen gliedern sich in verschiedene Komponenten, die in Abhängigkeit von Art und Menge des zu reinigenden Regen- und Schmutzwassers kombiniert werden können.
ABKW-Abscheider Abscheider für Leichtflüssigkeiten
-S- Sedimentationseinrichtung -S- Schlammfang
-B- Abscheideeinrichtung System B -II- Abscheider Klasse II
-A- Abscheideeinrichtung System A -I- Abscheider Klasse I
-P- Probenahmeeinrichtung -P- Probenahmestelle
FAME (Biodiesel) wird als Reinkraftstoff verwendet oder mineralischem Dieselkraftstoff in unterschiedlichen Konzentrationen zugemischt (vgl. FAME-Faktor, Direkthilfe)
Mit dem FAME-Faktor ff wird gemäß E DIN 1999-101 Tabelle 2 der ungünstigste Einfluss von FAME in Abhängigkeit von Konzentration und Zusammenstellung der Komponenten berücksichtigt.
C-FAME-Anteil in % S-II-P S-I-P S-II-I-P
bis 2% 1,00 1,00 1,00
über 2% bis 5% 1,25 1,00 1,00
über 5% bis 10% 1,50 1,25 1,00
über 10% 1,75 1,50 1,25
Die maßgebende Dichte ist hier einzutragen. Dabei ist die Menge und Dichte der anfallenden einzelnen Leichtflüssigkeiten heranzuziehen. (vgl. DIN 1999-100).
Dichte (g/cm³) S-II-P S-I-P S-II-I-P
bis 0,85 1 1(a) 1(b)
über 0,85 bis 0,90 2 1,5(a) 1(b)
über 0,90 bis 0,95 3 2(a) 1(b)
(a) Bei Abscheidern der Klasse I, die nur durch Schwerkraftabscheidung wirken, ist der Dichtefaktor fd für Abscheider der Klasse II anzusetzen.
(b) Bei Abscheidern der Klasse I und II
Die Nenngröße ist ein einheitenloser Kennwert für die Größenbezeichnung eines Abscheiders.
Schlammfang
Der Mindestinhalt des Schlammfanges ergibt sich gemäß der Erwartung des Schlammanfalls wie folgt:
(100 / 200 / 300) · NS* = __ l
Die Einhaltung folgender Mindestinhalte wird empfohlen (DIN 1999-100): Bei Abscheidern bis NS 3 sollte der Schlammfang einen Mindestinhalt von 600 l haben. Bei Abscheidern über NS 3 sollte der Schlamm-fang einen Mindestinhalt von 2500 l haben. Bei Abscheidern für Fahrzeugwaschanlagen muss der Schlammfang einen Mindestinhalt von 5000 l haben.
Der gesamte Inhalt kann dabei auf mehrere Schlammfänge verteilt werden.
Bei Aufteilung des Schlammfangvolumens auf mehrere Behälter muss das Einzelvolumen des jeweiligen
Behälters mind. das 100fache der Nenngröße mit fd = 1 betragen.
Die Erwartung des Schlammanfalls zur Ermittlung des Schlammfanginhaltes kann dieser Tabelle entsprechen.
Das Programm berücksichtigt bei der Empfehlung des Schlammfanginhaltes automatisch das nach EN 858-2 und DIN 1999-100 der Nenngröße zuzuordnende Mindestvolumen.
Schlammanfall
Gering (100 x NS / fd)
Mittel (200 x NS / fd)
Groß (300 x NS / fd)
Soll der Abscheider auch als Rückhalteeinrichtung für ausgelaufene Kraftstoffe E5, E10, Dieselkraftstoff und Biodiesel verwendet werden, sind entsprechende Rückhaltevolumen nachzuweisen und bei Anlagenbetrieb ständig vorzuhalten. Näheres hierzu regelt das Arbeitsblatt DWA-A 781 (TRwS 781).
Danach ist bei einem Betrieb ohne Aufsicht und einer Abgabeeinrichtung mit Abschaltautomatik für die Kraftstoffe E5, E10 oder E85 mindestens eine Speichermenge von 90 l und für Dieselkraftstoff entsprechend den wasserrechtlichen Regelungen. In der Regel 110 - 120 l.
Bei einem Betrieb mit Beaufsichtigung und Not-Aus-Schalter ist eine Speichermenge von
◾ 150 l bei Abgabeeinrichtungen mit maximalen Volumenströmen von 50 l/min
◾ 450 l bei Hochleistungsabgabeeinrichtungen mit maximalen Volumenströmen von 150 l/min
und beim Befüllen der Lagerbehälter unter Verwendung einer Abfüll-Schlauch-Sicherung (ASS), 100 Liter und unter Verwendung von Einrichtungen mit Aufmerksamkeitstaste und Not-Aus-Betätigung (ANA) 900 Liter vorzusehen.
Es ist nur der größte Einzelwert des erforderlichen Rückhaltevolumens für austretende Kraftstoffe zur Auslegung der Leichtflüssigkeitsspeichermenge im Abscheider heranzuziehen.
Hier kann ein anderes bzw. tatsächlich benötigtes Speichervolumen eingegeben werden.
Bitte wählen Sie die Einbauart Erdeinbau oder Freiaufstellung und bei Erdeinbau ob kompakte Bauweise der Komponenten, wenn gewollt.
Einbauart Freiaufstellung nur in getrennter Bauweise der Komponenten S-A-P bzw. S-I-P in den Nenngrößen 3, 6 und 10.
Schutz gegen Austritt von Leichtflüssigkeiten
Gemäß Norm EN 858-2 und DIN 1999-100 dürfen Leichtflüssigkeiten nicht aus den Abscheideranlagen oder den Aufsatzstücken austreten.
Einhaltung der erforderlichen Überhöhungen
Überhöhung gegenüber dem maßgebenden Niveau der zu entwässernden Fläche:
- Bei Einleitung von Schmutzwasser und Regenwasser gilt die höchstmögliche Regenwasserstauhöhe
- Wird nur Schmutzwasser eingeleitet, gilt die Oberkante des am niedrigsten angeschlossenen Ablaufs
Kann diese erforderliche Überhöhung nicht eingehalten werden, so muss eine selbsttätige Warneinrichtung für Leichtflüssigkeiten eingebaut werden.
Überhöhung gegenüber der örtlichen Rückstauebene
Kann diese erforderliche Überhöhung nicht eingehalten werden, ist eine Rückstausicherung hinter der Abscheideranlage anzuordnen.
Dazu folgende Regelung:
- Kann der Zufluss zur Abscheideranlage sicher unterbrochen werden und/oder eine ausreichende Überhöhung auf der Zulaufseite vorhanden ist ein Rückstauverschluss zulässig.
- Kann der Zufluss zur Abscheideranlage nicht sicher unterbrochen werden, ist eine Doppelhebeanlage oder Doppelpumpanlage mit Rückstauschleife anzuordnen.
Klasse B = für Gehwege und vergleichbare Flächen, für PKW und Parkhäuser.
Klasse D = für Fahrbahnen von Straßen, Parkflächen und befestigte Verkehrsflächen.
Das Maß von Oberkante Gelände bis Zulaufrohrsohle am Anschluss der Abscheideranlage.
Das Maß von Oberkante Gelände bis zur Anschlusshöhe am Kanal.
vgl. Direkthilfe Erforderliche Überhöhung
vgl. Direkthilfe Erforderliche Überhöhung
Abscheideranlagen müssen nach DIN EN 858-1 mit einer selbsttätigen Warneinrichtung ausgerüstet sein, die bei einer zu hohen Leichtflüssigkeitsschichtdicke oder Abwasserstand Alarm auslöst. Optional auch bei einer zu hohen Schlammschichtdicke.
Ein Verzicht auf die Warneinrichtung ist nur bei Einhaltung der erforderlichen Überhöhung und nach Zustimmung der örtlichen Behörden möglich.
Vgl. auch Direkthilfe Erforderliche Überhöhung
Nach DIN 1999-100 ist ein Betriebstagebuch zu führen, in dem die Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen, Generalinspektionen und die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel sowie die Entsorgung entnommener Inhaltsstoffe zu dokumentieren sind.
Nach DIN 1999-100 ist vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren die Abscheideranlage durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.
Wartungsset NeutraTool für die Durchführung der monatlichen Eigenkontrolle und der halbjährlichen Wartung.
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Mo. - Do. 7:30-17:00 Uhr
Freitags 7:30-15:00 Uhr
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