Bei der Entwässerung von Park- und Abstellflächen darf das Abwasser nicht unbehandelt in die Kanalisation geleitet werden. Zum Schutz der Gewässer verpflichtet der Gesetzgeber die Betreiber zum Einbau von Behandlungsanlagen, um das durch Schmutz und Leichtflüssigkeiten mineralischen Ursprungs belastete Wasser zu behandeln.
Um eine kosteneffiziente Entwässerung zu gewährleisten, wird nur der "first flush" im Abscheider selbst behandelt, während der Hauptvolumenstrom direkt über den Bypass in die Kanalisation geleitet wird.
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