Menu

Mall-Umwelt-Lexikon

Mit dem Umwelt-Lexikon erklärt Mall Ihnen Begriffe aus den Produktbereichen Regenwasserbewirtschaftung, Abscheider, Kleinkläranlagen und Neue Energien.

34 Begriff(e)
  • Abbau

    Chemische Verbindungen werden durch physikalische, chemische und/oder biologische Vorgänge in einfacher gebaute Stoffe zersetzt.
    Zersetzung (oder Abbau, Degradierung) bedeutet in der Chemie und Biologie die Zerlegung einer chemischen Verbindung in kleinere Moleküle oder gar die Elemente durch physikalische, chemische oder biologische Einflüsse. Daher unterscheidet man die physikalische Zersetzung bzw. thermische Zersetzung, die chemische Zersetzung und die biologische Zersetzung bzw. den biologischen Abbau.

    Der für die Abwasserreinigung relevante biologische Abbau unterteilt sich in:

    Abbau, aerober

    Abbau von Stoffen durch Bakterien und andere Kleinstlebewesen unter Verbrauch von Luftsauerstoff, z. B. in Belebungsbecken (SBR), Tropfkörpern, biologischen Festbetten, oder in der Kompostierung von Abfällen.

    Abbau, anerober
    Abbau von Stoffen durch Bakterien und andere Kleinstlebewesen, bei dem kein Sauerstoff verbraucht wird. Hierzu zählen die Vorgänge in Faultürmen oder Biogasanlagen.

  • Abbaugrad

    Verhältnis einer aktuell in einer Lösung vorgefundenen Konzentration bezogen auf die Ausgangskonzentration am Anfang des Abbauprozesses.

  • Abfiltrierbare Stoffe (AFS)

    Feststoffe, die bei der Filtration einer Wasserprobe mit einer Filterfeinheit von 0,45 μm zurückgehalten werden.

  • aBG

    Allgemeine Bauartgenehmigung ersetzt seit Juli 2017 die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für Bauarten. Sie kann nur vom DIBt ausgestellt werden. In dieser neuen Bescheidart werden die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauarten geregelt.

  • ABKW

    Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern mit Anteilen an Biodiesel, Bioethanol und Ethanol

  • Abrieb

    Unter Abrieb (auch Abrasion genannt) versteht man den durch Gebrauch oder Transport entstandenen Materialverlust an der Oberfläche von Lacken, Geweben und anderen Stoffen. Der Abrieb wird durch mechanische Beanspruchung, beispielsweise Reibung, verursacht und erzeugt meist sehr kleine Partikel (Staub). In der Materialwissenschaft gilt er als Verschleiß.

    Bei Holzpellets versteht man unter Abrieb den Feinanteil von Pellets. In der Qualitätsnormen DINplus und Ö-Norm 7135 ist der maximal zulässige Abrieb mit < 2,3 Prozent festgelegt. Je geringer der Abrieb, desto größer ist der Heizwert der Pellets.

  • Abscheider

    Die Abscheidung als mechanisches Trennverfahren dient zum Trennen von Stoffgemischen (z. B. Emulsionen, Suspensionen oder Aerosole). Das (in der Praxis oft nicht zu erreichende) Ziel ist hierbei die vollständige Entfernung eines oder mehrerer Bestandteile des Stoffgemisches. Die Abscheidungsvorrichtung wird auch als Abscheider bezeichnet.

    Ein Ölabscheider (auch als Leichtflüssigkeits- bzw. Benzinabscheider bekannt), ist eine Abwasserbehandlungsanlage in Form eines Beckens, in dem Öle durch Aufschwimmen abgeschieden werden. Vor dem Ablauf befindet sich daher eine Tauchwand, unter der das ölfreie Abwasser durchtreten muss.

  • Absetzbare Stoffe

    Stoffe, die sich aufgrund ihrer Dichte und Korngröße innerhalb einer definierten Zeit vom umgebenden Medium trennen und sich am Boden niederschlagen.

  • Absetzbecken

    Becken, die zur Entfernung der absetzbaren Stoffe aus dem Medium eingesetzt werden.

  • Abwasser

    Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
    Ausfertigungsdatum: 31.07.2009

    § 54 Abwasser, Abwasserbeseitigung

    (1) Abwasser ist

    1. das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie

    2. das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.

  • Abwasserabgabegesetz

    Bundesgesetz von 1976, wirksam ab 01.01.1981. Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abwasserabgabe zu zahlen. Diese Abgabe richtet sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die unter Zugrundelegung der Abwassermenge, der darin enthaltenen Metalle, Quecksilber und Cadmiumverbindungen, der oxidierbaren Stoffe und der Giftigkeit des Abwassers gegenüber Fischen in Schadeinheiten errechnet wird (Vergl. AbwAG).

  • Abwasserbehandlung

    Ziel der Abwasserbehandlung ist eine Beseitigung der Abwasserinhaltsstoffe und eine Wiederherstellung der natürlichen Wasserqualität. Nach § 57 WHG muss Abwasser vor der Einleitung in ein Gewässer (Direkteinleitung) nach dem Stand der Technik behandelt werden. Mindestanforderungen für bestimmte Industriebranchen werden konkret in der Abwasserverordnung genannt. Die Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekte Einleitung) wird durch § 58 WHG bestimmt.

    Die Abwasserbehandlung umfasst alle Techniken mit dem Ziel der schadlosen Ableitung, Reinigung, Verwertung und Rückgewinnung von wiederverwendbaren Wertstoffen zur Senkung des Abwasseranfalls.

  • Abwasserbeseitigung

    Bezeichnet zunächst die „Beseitigung“ bzw. Ableitung von Wasser, von den Stellen, an denen es nicht mehr gebraucht wird oder zu Beschädigungen führt.
    Zur Beseitigung können öffentliche Kanäle mit anschließender Abwasserreinigung erforderlich sein, je nach Abwasserbeschaffenheit kommt aber auch die direkte, unbehandelte Einleitung (bei unverschmutztem Regenwasser) oder eine Behandlung direkt am Entstehungsort zum Einsatz.

    Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
    Ausfertigungsdatum: 31.07.2009

    § 54 Abwasser, Abwasserbeseitigung

    (2) Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm in Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. Zur Abwasserbeseitigung gehört auch die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms.

  • Abwasserbiologie

    Im Lehrgebiet der Abwasserbiologie werden biologische Prozesse der Organismen (z.B. Mikroorganismen, Pilze) und den Lebensbedingungen in einem Abwasser oder einem mit Abwasser verunreinigten natürlichen Gewässer und deren Verschmutzungsgrad behandelt. Siehe auch biologische Abwasserreinigung.

  • Abwassereinleitung

    Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
    Ausfertigungsdatum: 31.07.2009

    § 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer

    (1) Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) darf nur erteilt werden, wenn

    1. die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist,

    2. die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist und

    3. Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen.

    (2) Durch Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 Nummer 3 können an das Einleiten von Abwasser in Gewässer Anforderungen festgelegt werden, die nach Absatz 1 Nummer 1 dem Stand der Technik entsprechen. Die Anforderungen können auch für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegt werden. Für vorhandene Einleitungen legt die Rechtsverordnung abweichende Anforderungen fest, soweit die danach erforderlichen Anpassungsmaßnahmen unverhältnismäßig wären.

    (3) Entsprechen vorhandene Abwassereinleitungen nicht den Anforderungen nach Absatz 2 oder entsprechenden Anforderungen der Abwasserverordnung in ihrer am 28. Februar 2010 geltenden Fassung, so sind die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.

  • Abwasserreinigung

    Biologische Abwasserreinigung
    Abbau von organischen Substanzen durch Mikroorganismen, anaerob oder aerob in Belebtschlamm-, SBR-Anlagen oder auf sogenannten biologischen Rasen in Tropfkörpern oder Festbettanlagen. Geschieht in Kläranlagen durch technisch intensivierte, biologische Selbstreinigung. Die im Abwasser enthaltenen organischen Bestandteile werden in der biologischen Abwasserreinigung einem Abbauprozess unterzogen. Der Abbau erfolgt durch Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze in Verbindung mit Sauerstoff. Dabei entstehen durch Umwandlungsprozesse anorganische Verbindungen (z.B. Kohlenstoffdioxid oder Wasser) und eine beständige Biomasse. Letztere sinkt im Nachklärbecken zu Boden und wird dort als Rücklaufschlamm bzw. Überschussschlamm aus dem Wasser entfernt und weiterverarbeitet. Dieser Prozess geht ohne Störung vor sich, so lange die Kleinstlebewesen vor Säuren, Laugen und Giftstoffen geschützt sind und ihnen mit dem Abwasser stets neue Nahrung und genügend Sauerstoff zugeführt wird. In ausreichend bemessenen und sorgfältig betriebenen mechanisch-biologischen Kläranlagen können Abwässer so weit gereinigt werden, dass Fische darin leben können. In Kläranlagen, die den Regeln der Technik entsprechen, werden nur 90 % der Schmutz- bzw. Schadstoffe und Krankheitserreger aus dem Abwasser entfernt. Dort, wo die Restbelastung aus städtischen oder industriellen Abwässern noch zu hoch ist und / oder die Selbstreinigungskraft des aufnehmenden Gewässers (Vorfluter) übersteigt, wird eine weitergehende Abwasserreinigung (Dritte Reinigungsstufe) notwendig.

    Chemische Abwasserreinigung
    Abwasserbehandlung mit Chemikalien (Flockungs- und Fällmittel) zur Entfernung von Abwasserinhaltsstoffen (z.B. Phosphaten) und zur Neutralisation saurer oder basischer Abwässer.

  • Abwassersatzung

    Eine Entwässerungssatzung oder Abwassersatzung ist eine Regelung der Randbedingungen für die Entwässerung von Grundstücken und zum Teil auch ihrer Finanzierung. Oftmals wird aber die Finanzierung gesondert geregelt (Abwassergebührensatzung). Hoheitlich wird die Abwassersatzung von den Städten und Gemeinden aufgestellt.

  • Abwassertechnische Vereinigung (DWA)

    Die Abwassertechnische Vereinigung (ATV) wurde am 10. Mai 1948 gegründet. Ein Kernstück der Tätigkeit der ATV war die berufliche Bildung der Mitarbeiter an abwassertechnischen Anlagen, um diesen das nötige Wissen für eine ordnungsgemäße Bedienung der Anlagen zu vermitteln. Ein weiteres Kernstück war das ATV-Regelwerk Abfall-Abwasser. Durch dieses Regelwerk wurden die Qualität der Planung, der Bau und der Betrieb von Abwasser- und Abfallanlagen stark verbessert. Durch den Zusammenschluss der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. (ATV) und des Deutschen Verbandes für Wasserwirtschaft und Kulturbau e.V. (DVWK) entstand am 1. Januar 2000 die ATV-DVWK, die sich 2004 in Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) umbenannte.

  • Abwasserverordnung

    Abwasserverordnung (AbwV): Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser.

  • Abwasserzweckverbände

    Vereinigungen mit dem Ziel, die Reinigung von Abwässern aus verschiedenen Betrieben oder Gemeinden gemeinschaftlich durchzuführen, z. B. in einem sogenannten Gruppenklärwerk für mehrere Orte. Eine Form der Abwasserzweckverbände stellen Wasser- und Bodenverbände (Genossenschaften) dar. In diesen Verbänden können auch natürliche und juristische Personen des Privatrechts wie Grundstückseigentümer, Bergwerke oder Industriegebiete Mitglieder sein bzw. zwangsweise beigezogen werden. Abwasserzweckverbände sollen durch Zusammenlegen der Abwasserentsorgung die Reinigung von Abwasser wirtschaftlicher gestalten.

  • AdBlue

    Wässerige Harnstofflösung, Zusatz zu Dieselkraftstoff, der die Rückstände bei der Verbrennung minimiert. AdBlue (ISO 22241/ DIN 70070/AUS32) ist der Markenname für eine wasserklare, synthetisch hergestellte, 32,5-prozentige Lösung von hochreinem Harnstoff in demineralisiertem Wasser, die zur Nachbehandlung von Abgasen in einem SCR-Katalysator benutzt wird. Dabei wird durch selektive, katalytische Reduktion (englisch = selective catalytic reduction, SCR) der Ausstoß von Stickoxiden (NOx) um etwa 90 % (im Stationärbetrieb) reduziert. Die Markenrechte für AdBlue liegen beim Verband der Automobilindustrie (VDA).

  • Adsorption

    Als Adsorption bezeichnet man die Anreicherung von Stoffen aus Gasen oder Flüssigkeiten an der Oberfläche eines Festkörpers, allgemeiner an der Grenzfläche zwischen zwei Phasen. Davon unterscheidet sich die Absorption, bei der die Stoffe in das Innere eines Festkörpers oder einer Flüssigkeit eindringen.

  • Adiabate Kühlung

    Kühlvorgang, bei dem die latente Energie eines Mediums nutzbar gemacht wird. Wenn z. B. Wasser in einem abgeschlossenen System verdunstet, wird diesem System „sensible“ Wärme entzogen. Die Systemtemperatur nimmt dadurch ab. Der energetische Zusatznutzen erfordert den Verbrauch eines Mediums. Dieses Medium wird aus dem System ausgeschleust, hier z. B. überschüssiges Regenwasser.

  • Aktivkohle

    Aktivkohle, kurz A-Kohle, auch medizinische Kohle genannt, ist poröser, feinkörniger Kohlenstoff mit großer innerer Oberfläche, die als Adsorptionsmittel unter anderem in Chemie, Medizin, Wasser- und Abwasserbehandlung sowie Lüftungs- und Klimatechnik eingesetzt wird. Sie kommt granuliert oder gepresst in Tablettenform (Kohlekompretten) zum Einsatz. Ebenso dient Aktivkohle als Trägermaterial von Katalysatoren für die heterogene Katalyse.

  • Aktivkohlefilter

    Anlage zur adsorptiven Rückhaltung von Stoffen, die sich biologisch entweder sehr schwer oder gar nicht abbauen lassen. Aktivkohle-Verfahren werden bei der weitergehenden Abwasserbehandlung (dritte Reinigungsstufen), zur Entfernung von organisch-chemischen Substanzen und Farbstoffen, Reduzierung von Spurenstoffen und Pharmazeutika und Senkung des Rest-CSB eingesetzt.

  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen

    Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für Bauprodukte und Bauarten für Bauprodukte im Hinblick auf bautechnische Anforderungen an Bauwerke.

  • Ammonium

    Das Ammonium-Ion NH4+ (nach IUPAC auch Azanium-Ion[1]) ist ein Kation, das chemisch ähnlich reagiert wie Alkalimetall-Ionen, und Salze entsprechender Formel bildet, beispielsweise Ammonsalpeter (Ammoniumnitrat) NH4NO3 oder den Salmiak (Ammoniumchlorid). Es ist die konjugierte Säure zur Base Ammoniak NH3.

  • Angeschlossene abflusswirksame Fläche

    Die an eine Behandlungsanlage angeschlossene Fläche AE wird mit einem Abflussbeiwert Ψ (≤ 1) versehen, welcher abhängig von der Beschaffenheit der Oberfläche angibt, wie viel des Niederschlags abflusswirksam ist. AU = AE x Ψ Ψ für Metall, Glas, Fliesen = 1 für Gründach = 0,3 – 0,5 für Wiesen = 0,1.

  • Anthropogene Spurenstoffe

    Von Menschen künstlich hergestellte, chemische Verbindungen finden sich in allen Lebensbereichen und dienen dem Lebensstandard einer modernen Industriegesellschaft. Eine besonders relevante Kategorie dieser Substanzen sind organische Verbindungen, die auf Grund verfeinerter Analysetechniken in geringen Mengen (Nanogramm-Bereich und weniger) in der aquatischen Umwelt und im Trinkwasser nachweisbar sind. Hierbei wird insbesondere solchen Stoffen Beachtung geschenkt, bei denen Wirkungen auf Mensch und Umwelt zu erwarten sind.

  • AU-Anlagen

    Anlagen zum Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen.

  • Aufsalzung, anthropogen

    Von Menschen verursachte Veränderung: Erhöhung der Salzfracht eines Gewässers durch die bei der Abwasserreinigung nicht entfernbaren Salze.

  • Auftrieb

    Als Auftrieb bezeichnet man eine der Schwerkraft entgegengesetzte Kraftwirkung in Flüssigkeiten oder Gasen. Man unterscheidet den durch Verdrängung des umgebenden Mediums hervorgerufenen, statischen Auftrieb und den durch Umströmung hervorgerufenen, dynamischen Auftrieb.

  • Auftriebssicherung

    Vorrichtung, mit der verhindert wird, dass der Klärbehälter trotz seines enormen Gewichtes nach oben, aus dem Boden herausgedrückt wird. Dies ist möglich, wenn das Grundwasser so hoch ist, dass der Klärbehälter zum Teil darin versetzt wäre (ähnlich einem Korken, der sich selber aus dem Wasser drückt und oben aufschwimmt). Um dies zu verhindern, werden die Behälter mit einer breiten Kante am Behälterboden versehen, so dass sich dieser sozusagen im Boden "festhakt".

  • AwSV

    Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
    Die Bundesregierung hat am 21. April 2017 die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung – AwSV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Verordnung löst die bisher geltenden Länderverordnungen ab und ist vollständig am 1. August 2017 in Kraft getreten.

Info-Telefon

+49 771 8005-0

Mo. - Do. 7:30-17:00 Uhr

Freitags   7:30-15:00 Uhr

Mall-aktuell

Informieren Sie sich kostenlos per E-Mail über aktuelle Entwicklungen, neue Produkte, Fachtagungen, Messen oder interessante Projekte.

Ihr Ansprechpartner vor Ort

Mall bietet bundesweite Beratung und Service. Finden Sie hier Ihren direkten Ansprechpartner.

 

Weitere Ansprechpartner
nach oben